IT-Sachverständige

ÜBER UNS:

In unserer Tätigkeit als zertifizierte und geprüfte Diplom-Sachverständige für Informationstechnologie (BDSH e.V.) sind wir als EDV-Gutachter und IT-Sachverständige seit dem Jahr 2007 in Form eines Sachverständigenbüros bundesweit tätig.

DIGITALRUF bietet fünf zentrale Module der Informationstechnologie unter einem Dach an: IT-Dienstleistungen, Computer und Mobilgeräte-Reparaturen für nahezu jeden Hersteller,

professionelle Datenrettung und Datenvernichtung sowie Sachverständigen-Dienstleistungen (IT-Beratung, Erstellung von Gutachten, Sicherung von forensischen Beweisen) – damit zusammenkommt, was zusammengehört.

Sie benötigen als Privatperson, Unternehmen, Gericht oder Rechtsanwalt ein belastbares Gutachten zu Fragestellungen der Informatik? Sie möchten Beweise sichern, EDV-Systeme beurteilen und bewerten oder Sachverhalte aufklären lassen?

Als Diplom-Sachverständiger für Informationstechnologie erstellen wir aufgrund unserer  Sachkunde, Qualifikation und Erfahrung  EDV / IT-Gutachten, nehmen Stellung zu komplexen Fragen im Fachgebiet der Informatik, erteilen fachlich fundierten Rat und helfen im Streitfall – bis hin zur rechtlichen Vertretung durch unsere Vertragsanwälte. Unsere Fachbereiche gliedern sich in folgende Teilbereiche auf:

  • Beweismittelsicherung
  • IT-Fehleranalysen
  • Datenvernichtung
  • IT-Sicherheit
  • Datenrettung

Firmenkunden profitieren von der Planung und Beratung für zu planende oder bestehende IT-Systeme. Für Versicherungen bieten wir die Begutachtung und Bewertung von EDV-Schäden sowie die Feststellung und Taxierung von Überspannungsschäden an. Im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit werden sämtliche Leistungen gemäß DSGVO weisungsfrei und unparteiisch durchgeführt.

Grundsätzlich kann die Erstellung von Gutachten in drei Teilbereiche unterteilt werden:

Gerichtsgutachten:

Gerichtliche Gutachten werden von Gericht oder Staatsanwaltschaft durch einen Beschluss in Auftrag gegeben und unterliegen rechtlichen Regelungen und Vorgaben. Gutachten werden als Sachverständigenbeweis im Straf- und Zivilverfahren benötigt und gemäß JVEG vergütet.

Versicherungsgutachten:

Versicherungsgutachten werden im Rahmen der Schadensregulierung in Auftrag gegeben. Ziel ist fast immer die Feststellung des Schadenumfangs, der Schadenhöhe und der Schadenursache, wobei unterschiedliche Werte für Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Restwert, Verkehrswert, Marktwert etc. ermittelt werden und in die gutachterliche Bewertung einfließen.

Privatgutachten:

Privatgutachten sind Parteigutachten und dienen in der Regel der Beweissicherung und Tatsachenfeststellung im Streitfall. Sie können auch als Bewertungsgrundlage, für Investitionsentscheidungen, zur Beurteilung technischer Anlagen oder installierter oder geschriebenen Software dienen. Privatgutachten sind im Umfang und Honorar mit dem Auftraggeber frei verhandelbar.

Des Weiteren gibt es spezialisierte Aufgabenfelder, die der Natur nach eher dem Feld der IT-Dienstleistungen zuzuordnen sind, jedoch ein besonderes Maß an Sachkunde, Fachwissen und rechtlichen Vorgaben erfordern. Das ist namentlich das Fachgebiet der professionellen Datenrettung, der zertifizierten Datenlöschung oder Datenträgervernichtung, sowie der Fachbereich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes, die oftmals auch von Fachanwälten für Datenschutzrecht / Medienrecht begleitet werden.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine kostenlose Beratung zu vereinbaren