Datenlöschung & Datenträgervernichtung

ÜBER UNS:

Unsere Mitarbeiter werden laufend technisch und datenschutzrechtlich geschult und halten die Bestimmungen des BDSG ein. Die Vernichtung Ihrer Daten / Datenträger erfolgt streng nach DIN- und ISO-Vorgaben (DIN 66399, ISO 9001:2015, ISO 27001).

Die Datenträgervernichtung findet bei uns in der Firma statt, kann aber, sofern technisch notwendig, an unsere zertifizierten Partnerbetriebe übertragen werden. Ihre Daten / Datenträger werden nicht an Subunternehmer vergeben. In der Regel führt unser eigenes Personal die Datenträgervernichtung durch. Sämtliche Schritte werden sachverständig überwacht. Im Nachgang wird ein Vernichtungszertifikat durch unseren Dipl.-SV für Informationstechnologie rechtskonform ausgestellt.

Die datenschutzkonforme Entsorgung der Daten bestätigen wir unseren Kunden per E-Mail oder als Urkunde schriftlich, nachdem das gelöschte oder geschredderte Material zu einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb transportiert wurde. Der Fachbetrieb zerlegt, recycelt oder verwertet die Datenträger nach Vorgaben des ElektroG. Auch dieser Prozess wird vom Entsorgungsfachbetrieb nach DIN- und ISO-Normen durchgeführt, sodass eine lückenlose Kette im Sinne ihrer IT- Sicherheit gewährleistet bleibt. Fachbetriebe bieten oftmals auch einen Videonachweis an, der die vollständige physikalische Zerstörung des Datenträgers nachweisbar belegt.

DAS MACHEN WIR:

Wir löschen ihre Daten oder vernichten ihre Datenträger rückstandslos, sodass die Daten nicht mehr ausgelesen oder wiederhergestellt werden können. Danach erfolgt die ISO / DIN konforme Entsorgung durch einen Spezial-Entsorgungsbetrieb.

Im Sinne eines ressourcenschonenden Umgangs mit unserer Umwelt und in Übereinstimmung mit zahlreichen Gesetzen des Umweltschutzes, ist es unser zentrales Anliegen, IT-Ressourcen so lange wie möglich nutzbar zu erhalten. Bei Datenträgern ist das jedoch nicht immer realisierbar, weshalb wir bei allen Medien mit nachfolgender Indikation zu einer physikalischen Zerstörung raten, denn die Sicherheit Ihrer sensiblen Daten hat in der Regel Vorrang vor umweltrechtlichen Belangen.

  • Wenn eine vollständige Datenlöschung nicht garantiert werden kann.
  • Wenn es datenschutz- oder sicherheitsrechtliche Auflagen erfordern.

STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH, VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

  • Bei defekten und fehlerhaften Datenträgern

DATENLÖSCHUNG & DATENVERNICHTUNG:

Die Datenträgervernichtung oder das Schreddern der gespeicherten Daten ist heutzutage ein zentraler und wesentlicher Bestandteil moderner Datenverwaltung. –

Sie beginnt mit der Datenerfassung, Datenspeicherung auf magnetischen oder elektronischen Datenträgern (Disketten, Magnetbändern, ID-Karten …) und endet mit der Datenvernichtung. Maßgebliche Rechtsgrundlage zum fachgerechten Umgang mit Datenträgern jeder Art sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Grundsätzlich gilt: Wer Daten für gewerbliche Zwecke erfasst, speichert und verwaltet, muss auch für deren fachgerechte Löschung Sorge tragen. Auch für Privatpersonen, Kleinbetriebe oder Selbstständige ist die rückstandsfreie Löschung ihrer Daten oder Datenträger dringend angeraten, denn immer mehr kriminelle Banden suchen gezielt in Entsorgungsbetrieben nach Speichermedien, um persönliche Daten auszulesen und danach missbräuchlich zu nutzen. Demzufolge ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die Anzahl an IT-Hacks von Jahr zu Jahr steigt und somit für erheblichen wirtschaftlichen Schaden sorgt. –

5 SCHRITTE ZUR SICHEREN LÖSCHUNG IHRER DATEN:

Egal, ob Drucker, Server, Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone: DIGITALRUF analysiert Ihre gebrauchte Hardware und kümmert sich um die zertifizierte Datenlöschung oder Datenvernichtung ihrer Hardware. Wir verwenden ausschließlich zertifizierte Geräte und entsprechende Lösch-Software. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch für jeden Datenträger und jedes Datenvolumen ein Zertifikat zum Nachweis der fachgerechten Datenträgerzerstörung gemäß DSGVO und BDSG aus.

1. Geräte-Liste ausfüllen:

Tragen Sie in eine Excel- oder PDF-Tabelle ein, welche Hardware Sie abgeben und löschen lassen wollen. Senden Sie uns diese Datei zu, oder nehmen Sie telefonischen Kontakt zu uns auf, sofern Fragen zum Ablauf bestehen: +49 (0) 421 6 961 329.

2. Angebot erhalten:

Wir erstellen ein unverbindliches Angebot zur Datenträgervernichtung. Auf Wunsch kann auch eine Bewertung ihrer alten Hardware vorgenommen werden, sofern erforderlich.

3. Abholung & Transport:

Die Hardware wird von unseren eigenen Mitarbeitern Vor-Ort eingesammelt, per Secure-Spedition abgeholt, oder durch einen Transport-Dienstleister versichert befördert. Der Transport erfolgt in speziellen Transport-Boxen, die verschlossen werden und besonders gegen Aufbruch gesichert sind.

4. Löschung & Datenträgervernichtung:

Erfassung und Kontrolle der eingehenden Geräte / Datenträger inkl. Seriennummernerfassung und mit automatisierter Auslesung des Gerätes, sofern vereinbart, sinnvoll und durchführbar.

Alle Geräte werden der sicheren und datenschutzkonformen Datenlöschung / Zerstörung unterzogen. Die Datenlöschung wird durch zertifizierte Profi-Software (Blancco-Software etc.) sichergestellt. Im Anschluss erhalten Sie ein Vernichtungszertifikat nach DSGVO / BDSG Vorgaben, als rechtssicheren Nachweis.

5. Umwelt & Recycling:

Wir kümmern uns um nachhaltiges Recycling gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), damit eine umweltgerechte Wiederverwertung der eingesetzten Rohstoffe sowie eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet ist. Geräte oder Hardware mit kleineren Fehlern werden in unserer eigenen Werkstatt repariert und als aufbereitete Geräte (refurbished) wieder in den Kreislauf des Geräteverkaufs gegeben – das schont Ressourcen und fördert die Umwelt.

Sofern weitere Informationen zum Löschprozess benötigt werden, bieten wir allen Kunden ein kostenloses Telefonat mit unserem Sachverständigen für Informationstechnologie an, um weitere Fragen und Abläufe sachkundig abzuklären.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine kostenlose Beratung zu vereinbaren